Hier findest du unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 19.04.2026)


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen COMPUTERSERVICE LEX (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob es sich um Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) oder um Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) handelt, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3. Soweit in diesen AGB Schriftlichkeit vorgesehen ist, genügt, sofern gesetzlich zulässig, auch die Übermittlung in Textform, insbesondere per E-Mail oder über vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel.


2. Vertragsgegenstand / Leistungen

2.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen IT-Service, Fehlerdiagnose, Wartung, Reparatur, Fernwartung, Netzwerktechnik, Internet- und Routereinrichtung, Hard- und Softwarebetreuung, Managed Services, Sicherheitslösungen (insbesondere Endpoint-Schutzlösungen), Datensicherung, Datenübertragung, Datenwiederherstellung, Installation, Konfiguration, Beratung sowie sonstige EDV-nahe Leistungen.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils erteilten Auftrag, einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einer Terminvereinbarung oder der tatsächlichen Übergabe von Geräten oder Zugangsdaten durch den Auftraggeber.

2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen geeigneter Dritter, Subunternehmer oder Partnerunternehmen zu bedienen. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und diesen Dritten wird dadurch nicht begründet.


3. Vertraulichkeit

3.1. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung sowie nach deren Beendigung auf unbestimmte Zeit verpflichten sich beide Parteien, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

3.2. Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Kundenlisten, Geschäftspläne, Marketingpläne, Finanzinformationen, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen, Modelle, Software, Quellcodes, Objektcodes, Zugangsdaten, technische Konfigurationen sowie sonstige geschäftliche oder technische Informationen, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form übermittelt werden.

3.3. Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen.


4. IT-Sicherheitsleistungen / Managed Services / Schutzumfang

4.1. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Sicherheitslösungen, insbesondere Managed Services sowie Schutzprodukte wie Endpoint-Sicherheitslösungen (z. B. Antivirus-, Antimalware- oder vergleichbare Schutzsysteme), entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Sie stellen jedoch keinen vollständigen, ausnahmslosen oder jederzeitigen Schutz vor Viren, Spyware, Würmern, Trojanern, Ransomware, Phishing-Angriffen, Hackerangriffen oder sonstigen IT-Sicherheitsvorfällen dar.

4.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass auch bei ordnungsgemäßer Installation, Konfiguration, Überwachung und Wartung solcher Sicherheitslösungen Sicherheitsvorfälle, Systemausfälle, Datenverluste oder sonstige Schadensereignisse nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

4.3. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle, die trotz ordnungsgemäßer Leistungserbringung eintreten, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Einschränkungen nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen.


5. Datenverarbeitung / Datensicherung / Datenverlust

5.1. Der Auftraggeber ist grundsätzlich selbst für die ordnungsgemäße, vollständige und aktuelle Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch den Auftragnehmer beauftragt wurde.

5.2. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung gesonderte, kostenpflichtige Leistungen wie Datensicherung, Datenübertragung, Datenwiederherstellung, Datenbereinigung oder sonstige datenbezogene Dienstleistungen anbieten.

5.3. Sofern der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Sicherung, Wiederherstellung, Bereinigung, Übertragung oder sonstigen Bearbeitung von Daten beauftragt, erfolgt dies nach bestem Wissen und Gewissen unter Anwendung der nach den Umständen angemessenen technischen Maßnahmen. Eine Gewähr oder Garantie für die vollständige Wiederherstellung, Vollständigkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Verwendbarkeit der Daten wird jedoch nicht übernommen.

5.4. Wird eine angebotene Datensicherung vom Auftraggeber nicht beauftragt oder ausdrücklich abgelehnt, erfolgen sämtliche Arbeiten, Eingriffe, Reparaturen, Installationen, Neuaufsetzungen, Softwaremaßnahmen oder sonstige Leistungen auf Risiko des Auftraggebers, soweit der eingetretene Schaden nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

5.5. Eine Haftung des Auftragnehmers für Datenverlust, Datenbeschädigung oder sonstige datenbezogene Schäden besteht ausschließlich im Rahmen der Haftungsregelungen gemäß Punkt 10 dieser AGB.


6. Zugriff auf Geräte, Konten und Daten

6.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung ein Zugriff auf Geräte, Datenträger, Benutzerkonten, E-Mail-Konten, Cloud-Dienste, Netzwerke, Router, Sicherheitssysteme, Softwareumgebungen oder gespeicherte Daten erforderlich sein kann.

6.2. Derartige Zugriffe erfolgen ausschließlich im zur Erbringung der beauftragten Leistungen notwendigen Umfang und unter Beachtung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik.

6.3. Der Auftraggeber sichert zu, zur Beauftragung der Leistungen sowie zur Einräumung der erforderlichen Zugriffsrechte berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.

6.4. Soweit die Leistungserbringung durch fehlende Zugangsdaten, fehlende Mitwirkung, Sperren, Sicherheitsmechanismen oder sonstige Umstände, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, erschwert oder unmöglich gemacht wird, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Verzögerungen, Mehrkosten oder Einschränkungen der Leistung, soweit diese nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind.


7. Reparaturen / technische Risiken / Altgeräte

7.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Reparaturen, Wartungsarbeiten und sonstige technische Eingriffe, insbesondere bei älteren, vorgeschädigten, verklebten, verschraubten, korrodierten, bereits geöffneten, unsachgemäß reparierten oder herstellerseitig schwer zugänglichen Geräten, mit erhöhten technischen Risiken verbunden sein können.

7.2. Im Zuge der Öffnung, Demontage, Diagnose, Reparatur oder Wiederzusammenführung kann es trotz fachgerechter und sorgfältiger Arbeitsweise zu weiteren Schäden kommen, insbesondere an Gehäusen, Displays, Verklebungen, Tasten, Steckverbindungen, Akkus, Sensoren, Scharnieren, Leiterbahnen, Mainboards oder sonstigen Bauteilen.

7.3. Derartige Schäden stellen keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers dar, sofern sie nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, sondern auf den Zustand des Geräts, dessen Alter, Vorschäden oder technische Besonderheiten.

7.4. Für versteckte Vorschäden, Materialermüdung, Serienfehler, altersbedingten Verschleiß, Korrosion, vorbestehende Defekte oder Folgeschäden aus früheren Eingriffen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.


8. Fernzugriff auf Computer und/oder Netzwerke

8.1. Erfolgt die Leistungserbringung ganz oder teilweise mittels Fernzugriff auf Computer, Systeme, Server, Router, Endgeräte oder Netzwerke des Auftraggebers, bemüht sich der Auftragnehmer nach besten Kräften um eine stabile und funktionsfähige Verbindung sowie eine ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Leistungen.

8.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Heimnetzwerke, mobile Internetverbindungen, alternative Netzwerke, Hotspots oder sonstige nicht vom Auftragnehmer bereitgestellte Infrastrukturen unter Umständen nicht über die erforderliche Stabilität, Bandbreite, Sicherheit oder Konfiguration verfügen, um eine unterbrechungsfreie oder vollständige Leistungserbringung zu gewährleisten.

8.3. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Unzulänglichkeiten, Sicherheitslücken, Konfigurationsfehler, Kompatibilitätsprobleme, Leitungsprobleme, Providerstörungen oder sonstige Einschränkungen solcher Netzwerke, soweit diese nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

8.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegt die Absicherung von Heimnetzwerken oder sonstigen kundenseitigen Netzwerkumgebungen außerhalb des Leistungsumfangs des Auftragnehmers.

8.5. Zusätzlicher Aufwand, zusätzliche Software, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen oder zusätzliche Vor-Ort-Leistungen, die aufgrund der konkreten Netzwerkumgebung des Auftraggebers erforderlich werden, können gesondert verrechnet werden.


9. Höhere Gewalt

9.1. Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, soweit diese auf Umstände zurückzuführen sind, die sich der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei entziehen.

9.2. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend, Naturereignisse, Pandemien, Brände, Überschwemmungen, Kriege, zivile Unruhen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfälle, Internetausfälle, Blockaden, Embargos, Explosionen, Arbeitskonflikte, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen durch Dritte oder Behörden, Material- oder Transportengpässe sowie Krankheit oder Ausfall von Personal.

9.3. Jede Partei wird angemessene Anstrengungen unternehmen, die Dauer und die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt so gering wie möglich zu halten.

9.4. Im Falle höherer Gewalt ist der Auftragnehmer insbesondere nicht verpflichtet, Leistungen zu Zeiten oder an Orten zu erbringen, an denen die Sicherheit oder Gesundheit von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen gefährdet wäre.


10. Haftung

10.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – soweit gesetzlich zulässig – nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

10.3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Verlust von Einnahmen oder Geschäftsmöglichkeiten sowie für Schäden durch Dritte ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.4. Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Insbesondere bleibt die Haftung für Personenschäden sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unberührt.

10.5. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung des Auftragnehmers pro Schadensfall mit EUR 2.000,00 begrenzt.

10.6. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche, bei denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

10.7. Wird eine Inkassomaßnahme eingeleitet oder muss sich der Auftragnehmer gegen Ansprüche des Auftraggebers verteidigen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz angemessener Rechtsverfolgungs-, Anwalts- und Nebenkosten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Perfekt, weiter im gleichen Stil.


11. Eigenverantwortung des Auftraggebers / Versicherung

11.1. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, seine IT-Systeme, Daten, Geräte, Netzwerke, Zugänge sowie sonstige technische Infrastruktur angemessen abzusichern, regelmäßig zu warten und dem Stand der Technik entsprechend zu schützen.

11.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine vollständige Absicherung gegen Datenverlust, Cyberangriffe, Systemausfälle oder sonstige IT-Risiken technisch nicht möglich ist und ein verbleibendes Restrisiko stets besteht.

11.3. Soweit nach Art und Umfang der Nutzung sinnvoll, obliegt es dem Auftraggeber, geeignete Versicherungen, insbesondere Haftpflicht-, Cyber-, Betriebsunterbrechungs-, Geräte- oder sonstige relevante Versicherungen abzuschließen.

11.4. Der Auftragnehmer schuldet keine umfassende Risikoanalyse, Sicherheitsprüfung oder vollständige Absicherung des Gesamtbetriebs des Auftraggebers, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wurde.


12. Preise / Zahlung / Fälligkeit / Verzug

12.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preise, Entgelte, Jahresgebühren, Pauschalen oder sonstigen Vergütungen. Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen oder schriftliche Vereinbarungen gehen allgemeinen Preisangaben vor.

12.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

12.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen, Inkassokosten und angemessene vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.

12.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers laufende Leistungen, insbesondere Fernwartung, Managed Services, Supportleistungen, Freischaltungen, Verlängerungen oder sonstige wiederkehrende Leistungen, bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen auszusetzen.

12.5. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung, bleibt unberührt.


13. Managed Services / Laufzeit / Verlängerung / Kündigung

13.1. Managed Services, Sicherheitsleistungen sowie sonstige wiederkehrende Lizenz- oder Betreuungsleistungen werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen.

13.2. Der Auftraggeber wird in angemessener Frist, in der Regel etwa 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertrags- oder Lizenzlaufzeit, über die bevorstehende Verlängerung, die betroffenen Leistungen sowie das Verlängerungsdatum informiert.

13.3. Verlängerung bei Unternehmern (B2B): Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung durch den Auftraggeber, verlängert sich die betreffende Leistung automatisch um weitere zwölf Monate. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die entsprechende Vergütung für die Verlängerungsperiode in Rechnung zu stellen.

13.4. Verlängerung bei Verbrauchern (B2C): Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte werden für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung anteilig rückerstattet, soweit gesetzlich erforderlich.

13.5. Eine Kündigung während der laufenden Vertragsdauer ist möglich, entfaltet ihre Wirkung jedoch grundsätzlich erst zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode bzw. unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen.

13.6. Bereits bezahlte Entgelte werden im Falle einer ordentlichen Kündigung durch einen Unternehmer (B2B) nicht rückerstattet, soweit gesetzlich zulässig.

13.7. Soweit Leistungen von Drittsoftware, Drittlizenzen oder Drittplattformen abhängen, kann die weitere Leistungserbringung zusätzlich von deren Verfügbarkeit, technischen Voraussetzungen oder Vertragsbedingungen abhängig sein.


14. Änderungen der AGB / Vertragsbedingungen

14.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, sofern der Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus in geeigneter Form, insbesondere per E-Mail, über die geplanten Änderungen informiert wird.

14.2. Gegenüber Unternehmern (B2B) gelten die Änderungen als vereinbart, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.

14.3. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten Änderungen nur insoweit als vereinbart, als sie nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen und dem Auftraggeber zumutbar sind. Erfolgt keine Zustimmung, bleibt die bisherige Vereinbarung aufrecht.

14.4. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen fristgerecht und kommt keine Einigung zustande, bleibt beiden Parteien das Recht vorbehalten, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen zu kündigen.

14.5. Alle übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von Änderungen unberührt und gelten auch während einer Verlängerungsperiode weiter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.


15. Übertragbarkeit / Abtretung

15.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise auf einen Rechtsnachfolger, ein verbundenes Unternehmen, einen Erwerber oder einen sonstigen geeigneten Dritten zu übertragen.

15.2. Im Falle einer Übertragung werden dem Auftraggeber die wesentlichen Informationen über den neuen Vertragspartner, insbesondere Name und Kontaktdaten, in angemessener Weise mitgeteilt.

15.3. Diese Vereinbarung ist auch gegenüber zulässigen Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern verbindlich und wirksam.

15.4. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

Alles klar, gleicher Stil, vollständig und ohne Kürzungen.


16. Kündigung / vorzeitige Beendigung durch den Auftragnehmer

16.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zu kündigen.

16.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Auftraggeber trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest zehn Werktagen mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt;
b) der Auftraggeber Dienstleistungen oder Produkte bei Bestellung oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung nicht bezahlt;
c) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
d) der Auftraggeber vertragliche Pflichten erheblich oder wiederholt verletzt und trotz schriftlicher Aufforderung keine Abhilfe schafft;
e) der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen, insbesondere die Bereitstellung von Zugangsdaten, Freigaben, Geräten, Informationen oder Terminen, trotz Aufforderung unterlässt und dadurch die Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt wird;
f) der Auftraggeber unbefugt in installierte Programme, Sicherheitslösungen, Überwachungswerkzeuge oder Konfigurationen eingreift oder solche Eingriffe durch Dritte vornehmen lässt.

16.3. Das Unterlassen der sofortigen Geltendmachung von Ansprüchen durch den Auftragnehmer gilt nicht als Verzicht auf diese Ansprüche.


17. Folgen der Kündigung / Zugriff zur Entfernung von Software und Tools

17.1. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, gelieferten Produkte sowie sonstigen offenen Forderungen vollständig zu bezahlen.

17.2. Bereits entrichtete Entgelte werden, soweit gesetzlich zulässig und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nicht rückerstattet.

17.3. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Nutzungsrecht an sämtlichen vom Auftragnehmer bereitgestellten Lizenzen, Sicherheitslösungen, Managed-Service-Komponenten und sonstiger Software. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese zu deaktivieren oder den Zugriff darauf zu entziehen, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.

17.4. Nach Deaktivierung der jeweiligen Lizenz oder Software ist der Auftraggeber selbst für die Deinstallation verantwortlich. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Entfernung oder technischen Nachbearbeitung besteht nicht, sofern nicht gesondert vereinbart.

17.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer im erforderlichen Umfang Zugang zu Systemen zu gewähren, sofern dies zur Deaktivierung oder Entfernung von bereitgestellten Lösungen notwendig ist, soweit dem keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen.

17.6. Verweigert der Auftraggeber trotz Aufforderung den erforderlichen Zugang zur Entfernung oder Deaktivierung, kann der Auftragnehmer für den dadurch entstehenden Mehraufwand sowie für weiterhin bereitgestellte Leistungen ein angemessenes Entgelt verlangen, soweit gesetzlich zulässig.

17.7. Auf schriftliche Anfrage des Auftraggebers kann der Auftragnehmer nach Vertragsbeendigung für einen Übergangszeitraum von bis zu 60 Tagen weitere Unterstützungsleistungen erbringen, sofern sämtliche offenen Forderungen vollständig beglichen wurden und die Vergütung für diesen Zeitraum im Voraus entrichtet wird.


18. Leistungen durch Dritte / Partnerunternehmen / Fremdleistungen

18.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen ganz oder teilweise durch externe Partnerunternehmen, Hersteller, Werkstätten, Subunternehmer oder sonstige Dritte erbringen zu lassen.

18.2. Dies gilt insbesondere für spezialisierte Leistungen, Reparaturen von Endgeräten wie Smartphones, Tablets oder Notebooks sowie für Leistungen, die an externe Partner übergeben oder eingesendet werden.

18.3. Soweit Leistungen durch Dritte erbracht werden, haftet der Auftragnehmer für deren Leistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie für ein allfälliges Auswahlverschulden.

18.4. Gewährleistungs-, Garantie- oder Haftungsansprüche aus Leistungen Dritter können gegebenenfalls auch direkt gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen sein.


19. Versand / Transport / Einsendung

19.1. Erfolgt eine Versendung, Einsendung, Rücksendung oder sonstige Übermittlung von Geräten, Datenträgern oder Zubehör durch Post, Paketdienst, Kurier, Hersteller oder sonstige Dritte, erfolgt dies – soweit gesetzlich zulässig – auf Gefahr des Auftraggebers.

19.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Verzögerung oder sonstige Transportschäden, die im Verantwortungsbereich des jeweiligen Versand- oder Transportunternehmens oder sonstiger Dritter liegen, soweit dem Auftragnehmer kein eigenes Verschulden zur Last fällt.

19.3. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als die Gefahrtragung nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Auftraggeber übergeht.

19.4. Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche aus Transport- oder Versandereignissen grundsätzlich gegenüber dem jeweiligen Dienstleister geltend zu machen, sofern eine Haftung des Auftragnehmers gesetzlich nicht zwingend vorgesehen ist.


20. Tirolnet / Internetdienstleistungen / Vor-Ort-Partnerrolle

20.1. Soweit der Auftragnehmer im Zusammenhang mit Tirolnet oder sonstigen Internet-, Telekommunikations- oder Netzdienstleistungen tätig wird, erfolgt dies ausschließlich als Vor-Ort-Partner, Vermittler, Installations- und Betreuungspartner.

20.2. Der Vertrag über die eigentliche Internet-, Leitungs- oder Telekommunikationsdienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter, insbesondere Tirolnet oder einem vergleichbaren Anbieter, zustande.

20.3. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen dieser Partnerrolle insbesondere Leistungen wie Vor-Ort-Abklärung, Anschlussvorbereitung, Installation, Routereinrichtung, grundlegende Netzwerk-Konfiguration, Inbetriebnahme sowie Beratung und Unterstützung bei kundenseitiger Hardware.

20.4. Für Verfügbarkeit, Bandbreite, Leitungsqualität, Netzausfälle, Störungen, Tarifinhalte, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen oder sonstige Leistungen des jeweiligen Anbieters ist ausschließlich dieser Anbieter verantwortlich.

20.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen, Einschränkungen oder sonstige Leistungsstörungen, die auf den jeweiligen Anbieter zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig.

Perfekt, letzter Block – sauber, vollständig, nichts gestrichen.


21. Geräteabgabe / Fertigstellung / Lagerung / Entsorgung / Zurückbehaltung

21.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, fertiggestellte, überprüfte, instand gesetzte oder zur Abholung bereitstehende Geräte binnen angemessener Frist nach Verständigung durch den Auftragnehmer abzuholen.

21.2. Erfolgt die Abholung nicht binnen drei Monaten ab Verständigung oder objektiver Fertigstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu verrechnen.

21.3. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen schriftlichen Nachfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät auf Kosten des Auftraggebers einzulagern oder durch einen Dritten einlagern zu lassen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten, insbesondere durch freihändigen Verkauf, sofern der Auftraggeber zuvor entsprechend verständigt wurde und eine angemessene Frist zur Abholung verstrichen ist. Ein allfälliger Verwertungserlös wird mit offenen Forderungen gegengerechnet; ein verbleibender Überschuss wird dem Auftraggeber ausbezahlt.

21.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Geräte, Datenträger oder sonstige Gegenstände des Auftraggebers bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzubehalten, soweit gesetzlich zulässig.


22. Software / Programme / nicht autorisierte Änderungen

22.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Auftragnehmer installierte oder betreute Softwareprogramme oder Teile davon eigenmächtig zu verändern, davon abgeleitete Versionen zu erstellen oder andere Software in diese Programme zu integrieren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart oder technisch vorgesehen ist.

22.2. Zulässig bleiben lediglich solche Handlungen, die dem Start automatischer Updates, der Bestätigung geplanter Updates oder der Nutzung vorgesehener Standardfunktionen entsprechen.

22.3. Softwareinstallationen, Änderungen, Erweiterungen oder Deinstallationen im Rahmen von Managed Services oder betreuten Systemen sollen grundsätzlich durch den Auftragnehmer oder in Abstimmung mit diesem erfolgen.

22.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, Fehlfunktionen, Sicherheitslücken oder Schäden, die durch nicht autorisierte Eingriffe, Installationen oder Änderungen durch den Auftraggeber oder durch nicht beauftragte Dritte verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

22.5. Derartige Eingriffe können einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bestehender Verträge darstellen.


23. Digitale Informationsdienste / Online-Inhalte

23.1. Der Auftragnehmer bietet neben klassischen Dienstleistungen auch digitale Informations- und Aufklärungsleistungen an, insbesondere Inhalte wie Spam Reports, Newsletter, Online-Kurse, Webseiteninhalte sowie Inhalte auf Social-Media-Plattformen.

23.2. Diese Leistungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information, Sensibilisierung und Aufklärung und stellen keine individuelle Beratung oder Überwachung dar.

23.3. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität, dauerhafte Verfügbarkeit, individuelle Anwendbarkeit oder wirtschaftlichen Erfolg wird nicht übernommen.

23.4. Insbesondere wird keine Garantie für einen vollständigen Schutz vor Betrug, Cyberangriffen, Datenmissbrauch oder sonstigen Sicherheitsvorfällen übernommen.

23.5. Solche Informationsleistungen begründen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen individuellen Überwachungs-, Warn- oder Schutzauftrag.


24. Rechte Dritter

24.1. Diese Vereinbarung begründet – soweit gesetzlich zulässig – keine unmittelbaren Rechte zugunsten Dritter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


25. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

25.1. Auf diesen Vertrag sowie auf alle daraus resultierenden oder damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnisse findet österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen Anwendung.

25.2. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

25.3. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur insoweit, als dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Insbesondere bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände des Verbrauchers unberührt.


26. Salvatorische Bestimmung

26.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

26.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich zulässig am nächsten kommt.